Ja, es ist europaweit Pflicht ein Reifendruck-Kontrollsystem zu haben, doch dies gilt noch nicht für alle Fahrzeuge. Seit dem 1. November 2012 wird von der EU ein RDKS bei neu typengenehmigten Fahrzeugen der Klasse M1/M1 G – Pkw, Geländewagen und Wohnmobile ab Werk gefordert.
Seit 1. November 2014 sind alle neu zugelassenen Pkw, Geländewagen und Wohnmobile mit einem Reifendruckkontrollsystem auszustatten. Auch in der Prüfliste der Hauptuntersuchung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ist das RDKS seit 1. November 2014 nun ein Bestandteil. Ist das RDKS funktionsunfähig, gilt dies nach §29 StVZO als geringer Mangel und muss unverzüglich beseitigt werden.
Diese EU Verordnung soll einerseits die Fahrsicherheit auf den Straßen verbessern und andererseits die Umwelt schonen, da mit Hilfe des korrekten Reifendrucks das Fahrverhalten und der Spritverbrauch, beziehungsweise der CO² Ausstoß, verbessert werden.