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Schadenmanagement

Verkehrsunfall? Wir stehen Ihnen kompetent und verlässlich zur Seite!

Selbst ein kleiner Blechschaden kann viel Ärger bereiten, da oft der organisatorische Aufwand beginnt.

Wir begleiten Sie bei der Abwicklung des Schadens und bieten Ihnen mit unserem Schadensmanagement eine zuverlässige Unterstützung an. In Zusammenarbeit mit unserem Partner TÜV SÜD kümmern wir uns um alles Weitere.

Unser Schadenmanagement ist für Sie kostenfrei und umfasst folgende Leistungen:

Abstimmung und Abwicklung mit der Versicherung

Unabhängiges TÜV SÜD Schadengutachten bei Haftpflicht- und Kaskoschäden

Digitales Schadenmanagement

Organisation eines Ersatzfahrzeuges

Bei uns sind Sie in besten Händen! Wir übernehmen für Sie den Kontakt mit der gegnerischen Versicherung und sorgen gemeinsam mit den Sachverständigen des TÜV SÜD für ein detailliertes Schadengutachten. Auf Wunsch organisieren wir selbstverständlich auch einen Mietwagen, damit Sie weiterhin mobil bleiben.

Sollten Sie den Schaden selbst tragen wollen, ohne die Versicherung einzubeziehen, erstellen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit dem TÜV SÜD ebenfalls gerne ein umfassendes Gutachten.

Wir sind die richtigen Ansprechpartner für Sie! Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrer Versicherung und sorgen gemeinsam mit den Sachverständigen des TÜV SÜD für ein professionelles Schadengutachten. Selbstverständlich kümmern wir uns um die Reparatur des Schadens und stellen Ihnen währenddessen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Sollten Sie den Schaden privat regeln wollen, erstellen wir Ihnen gerne ein TÜV SÜD Schadengutachten.

Neben dem Schadenmanagement und der Abwicklung mit der Versicherung bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei weiteren Anliegen rund um den Unfall:

In Rechtsfragen stehen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einer renommierten Anwaltskanzlei zur Seite und bieten kompetente Beratung bei:

  • Haftungsprüfung
  • Versicherungsfragen (Versicherung/Leasing/Finanzierung)
  • Anspruch auf Nutzungsausfall
  • Ersatzfahrzeugkosten
  • Unterstützung bei Mithaftung
  • Abrechnung nach Quotenvorrecht
  • Klärung von Schmerzensgeld
  • Kostenneutralität im außergerichtlichen Bereich